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Ab dem 1. Juli 2021 gilt für Grossveranstaltungen im Kanton Genf folgendes Schutzkonzept:
ALLE TEILNEHMER MUESSEN DER ANFORDERUNG „GGG“ ENTSPRECHEN UND DIE NÖTIGEN DOKUMENTE VORWEISEN AN DER REGISTRATION DES KONGRESSES IN GENF.
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Geimpft: Erfordernis eines Nachweises der "offiziellen" Impfung;
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Genesen: Verpflichtung zur Vorlage einer Bescheinigung über die vollständige Genesung für Personen, die weniger als 6 Monate mit Covid infiziert sind;
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Getestet: Verpflichtung zum täglichen Nachweis eines PCR-Tests, der weniger als 72 Stunden alt ist, oder eines "antigenischen" Tests, der weniger als 48 Stunden alt ist.
Mehr Informationen unter Allgemeine Informationen/COVID-19 Schutzkonzept